DER BUNDESTAG sollte



  • auf eine bestimmte Anzahl Abgeordneter beschräkt werden

  • jegliche außerparlamentarische Tätigkeit außerhalb des Bundestagsmandates sollte untersagt werden

  • die Vermögensituation der Abgeordneten sollte vom Bundesrechnungshof vor Antritt und nach Austritt geprüft werden

  • die Diäten sollten etwas erhöht werden

  • Abgeordneter kann nur werden, wer fünf Jahre im Berufsleben gestanden hat

  • die Amtszeit ist auf maximal drei Legislaturperioden zu beschränken

  • nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag ist eine vierjährige Sabbatzeit einzuhalten, um einen nahtlosen Übergang als Lobyist in die Wirtschaft zu verhindern

  • Beamte haben während ihrer Berufspause keinerlei Vorteile zu erhalten und müssen sich nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag neu bewerben wie jeder aus dem freien Berufsleben auch

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    20.05.2018